Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Wallbox anmelden: 11 kW oder 22 kW?

Muss eine Wallbox angemeldet werden? Der Unterschied zwischen Meldung (bis 11 kW) und Genehmigung (über 11 kW), plus § 14a EnWG.

Wallbox anmelden: 11 kW oder 22 kW?

Meldepflicht für alle Wallboxen

Nach der Niederspannungsanschlussverordnung müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber gemeldet werden – unabhängig von der Leistung.

Genehmigung über 11 kW

Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 11 kW bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers. Er prüft, ob Netz und Hausanschluss die Leistung tragen.

Lohnt sich 22 kW?

Für die meisten Privatfahrzeuge reichen 11 kW völlig aus, weil viele Autos ohnehin nur mit 11 kW Wechselstrom laden. 22 kW lohnt sich vor allem für Fahrzeuge mit entsprechendem Bordlader oder für gewerbliche Nutzung.

§ 14a EnWG

Seit 2024 gelten Wallboxen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf die Leistung in Engpässen begrenzen, im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.

Sie möchten das nicht selbst erledigen? Wir übernehmen Netzanmeldung für Sie – auf Wunsch zusammen mit den angrenzenden Leistungen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.

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