Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Balkonkraftwerk anmelden: was nach dem Solarpaket gilt

Balkonkraftwerk anmelden: Seit dem Solarpaket I reicht das Marktstammdatenregister. Grenzwerte, Zählerfragen und was Sie beachten müssen.

Balkonkraftwerk anmelden: was nach dem Solarpaket gilt

Was sich geändert hat

Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung von Steckersolargeräten deutlich einfacher geworden. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt.

Die Grenzwerte

Als Steckersolargerät gilt eine Anlage mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere. Für die Modulleistung gilt ebenfalls eine Obergrenze. Darüber wird die Anlage wie eine reguläre PV-Anlage behandelt.

Was ist mit dem Zähler?

Alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre müssen früher oder später getauscht werden. Das veranlasst der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber.

Unser Service

Wir registrieren Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister und prüfen die Eckdaten. Schnell erledigt, ohne dass Sie sich durch das Portal der Bundesnetzagentur klicken müssen.

Sie möchten das nicht selbst erledigen? Wir übernehmen Netzanmeldung für Sie – auf Wunsch zusammen mit den angrenzenden Leistungen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.

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