ZählerantragVom Zählerplatz bis zum gesetzten Zähler
Jeder Stromzähler wird vom Netzbetreiber gesetzt – beauftragt wird er aber über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb. Ob Neubau, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Einliegerwohnung: Wir stellen den Zählerantrag, prüfen, ob der Zählerschrank den technischen Anschlussbedingungen (TAB) entspricht, und koordinieren den Termin.
Inklusive Zählerschrank-Check
- Verbindliches Angebot
- Ein Ansprechpartner
- Status online abrufbar

Das übernehmen wir
- Zählersetzung für Neubau, Anbau und Einliegerwohnung
- Wechsel auf Zweirichtungszähler bei Photovoltaik und Speicher
- Separater Zähler für Wärmepumpe oder Wallbox (§ 14a EnWG)
- Zählerzusammenlegung und Zählerabmeldung
- Prüfung und Erneuerung des Zählerschranks nach TAB und VDE-AR-N 4100
- Terminabstimmung mit dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber
So läuft es ab
- 1
Bestandsaufnahme
Sie senden uns Fotos von Zählerschrank und Zähler. Wir sehen sofort, ob der Platz ausreicht oder erneuert werden muss.
- 2
Antrag
Wir stellen den Inbetriebsetzungsauftrag beim Netzbetreiber mit allen technischen Angaben.
- 3
Vorbereitung
Falls nötig, rüsten wir den Zählerschrank nach TAB nach – mit Zählerplatz, Hauptschalter und Überspannungsschutz.
- 4
Zählersetzung
Der Netzbetreiber setzt den Zähler, wir übernehmen die Inbetriebnahme und dokumentieren alles.
Gut zu wissen
Zählerschrank ist Pflicht-Thema
Viele ältere Zählerschränke erfüllen die aktuellen TAB nicht mehr. Dann verweigert der Netzbetreiber den Zählerwechsel, bis der Platz nachgerüstet ist.
§ 14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen können über einen eigenen Zähler ein reduziertes Netzentgelt erhalten.
Zweirichtungszähler
Wer Solarstrom einspeist, braucht einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Den Wechsel beantragen wir mit der Netzanmeldung.
- Details zu Baustromantrag
- Details zu Zählerantrag
- Details zu AC-Montageservice
- Details zu Netzanmeldung
- Details zu Elektroabnahme
- Details zu E-Check
Tippen Sie auf die Leistungen, die Sie kombinieren möchten.
Kombination anfragenZählerantrag anfragen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns mit einem verbindlichen Angebot – meist am selben Werktag.
Kostenlos & unverbindlich Antwort meist am selben Werktag
Fragen zu Zählerantrag
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an: 05171 5059580
Wer bezahlt den neuen Zähler?
Der Zähler selbst gehört dem Messstellenbetreiber, die Messentgelte laufen über Ihre Stromrechnung. Die Arbeiten am Zählerschrank und die Antragstellung bieten wir Ihnen vorab verbindlich an.
Muss mein Zählerschrank erneuert werden?
Nicht immer. Anhand von Fotos prüfen wir kostenlos, ob Ihr Zählerschrank den TAB Ihres Netzbetreibers entspricht.
Kann ich einen Zähler abmelden?
Ja. Wir melden überzählige Zähler ab, etwa nach einer Zusammenlegung oder nach Bauende.
Wie lange dauert ein Zählerwechsel?
Die Antragsbearbeitung beim Netzbetreiber dauert meist einige Wochen, der Wechsel vor Ort selbst nur wenige Stunden.

