ZählerantragVom Zählerplatz bis zum gesetzten Zähler

Jeder Stromzähler wird vom Netzbetreiber gesetzt – beauftragt wird er aber über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb. Ob Neubau, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Einliegerwohnung: Wir stellen den Zählerantrag, prüfen, ob der Zählerschrank den technischen Anschlussbedingungen (TAB) entspricht, und koordinieren den Termin.

Inklusive Zählerschrank-Check

  • Verbindliches Angebot
  • Ein Ansprechpartner
  • Status online abrufbar
Zählerantrag

Das übernehmen wir

  • Zählersetzung für Neubau, Anbau und Einliegerwohnung
  • Wechsel auf Zweirichtungszähler bei Photovoltaik und Speicher
  • Separater Zähler für Wärmepumpe oder Wallbox (§ 14a EnWG)
  • Zählerzusammenlegung und Zählerabmeldung
  • Prüfung und Erneuerung des Zählerschranks nach TAB und VDE-AR-N 4100
  • Terminabstimmung mit dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber

So läuft es ab

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    Bestandsaufnahme

    Sie senden uns Fotos von Zählerschrank und Zähler. Wir sehen sofort, ob der Platz ausreicht oder erneuert werden muss.

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    Antrag

    Wir stellen den Inbetriebsetzungsauftrag beim Netzbetreiber mit allen technischen Angaben.

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    Vorbereitung

    Falls nötig, rüsten wir den Zählerschrank nach TAB nach – mit Zählerplatz, Hauptschalter und Überspannungsschutz.

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    Zählersetzung

    Der Netzbetreiber setzt den Zähler, wir übernehmen die Inbetriebnahme und dokumentieren alles.

Gut zu wissen

Zählerschrank ist Pflicht-Thema

Viele ältere Zählerschränke erfüllen die aktuellen TAB nicht mehr. Dann verweigert der Netzbetreiber den Zählerwechsel, bis der Platz nachgerüstet ist.

§ 14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen können über einen eigenen Zähler ein reduziertes Netzentgelt erhalten.

Zweirichtungszähler

Wer Solarstrom einspeist, braucht einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Den Wechsel beantragen wir mit der Netzanmeldung.

  1. Details zu Baustromantrag
  2. Details zu Zählerantrag
  3. Details zu AC-Montageservice
  4. Details zu Netzanmeldung
  5. Details zu Elektroabnahme
  6. Details zu E-Check

Tippen Sie auf die Leistungen, die Sie kombinieren möchten.

Kombination anfragen

Zählerantrag anfragen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns mit einem verbindlichen Angebot – meist am selben Werktag.

Kostenlos & unverbindlich Antwort meist am selben Werktag

Fragen zu Zählerantrag

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an: 05171 5059580

Wer bezahlt den neuen Zähler?

Der Zähler selbst gehört dem Messstellenbetreiber, die Messentgelte laufen über Ihre Stromrechnung. Die Arbeiten am Zählerschrank und die Antragstellung bieten wir Ihnen vorab verbindlich an.

Muss mein Zählerschrank erneuert werden?

Nicht immer. Anhand von Fotos prüfen wir kostenlos, ob Ihr Zählerschrank den TAB Ihres Netzbetreibers entspricht.

Kann ich einen Zähler abmelden?

Ja. Wir melden überzählige Zähler ab, etwa nach einer Zusammenlegung oder nach Bauende.

Wie lange dauert ein Zählerwechsel?

Die Antragsbearbeitung beim Netzbetreiber dauert meist einige Wochen, der Wechsel vor Ort selbst nur wenige Stunden.

Fragen? WhatsApp