§ 14a EnWG einfach erklärt: steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Was bedeutet § 14a EnWG für Wärmepumpe und Wallbox? Steuerbarkeit, reduzierte Netzentgelte und was bei der Anmeldung zu beachten ist.

Worum geht es?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit einer Leistung über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Netzbetreiber dürfen ihren Strombezug bei drohender Überlastung vorübergehend begrenzen.
Was bleibt garantiert?
Eine Mindestleistung bleibt immer verfügbar, sodass Heizung und Laden weiterhin funktionieren – nur eben langsamer.
Der Vorteil
Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt. Je nach gewähltem Modul pauschal oder prozentual, teilweise mit separatem Zähler.
Was bei der Anmeldung zählt
Schon bei der Anmeldung sollte feststehen, welche Variante gewählt wird und ob ein eigener Zählerplatz nötig ist. Wir beraten Sie dazu und stellen den passenden Zählerantrag.
Sie möchten das nicht selbst erledigen? Wir übernehmen Zählerantrag für Sie – auf Wunsch zusammen mit den angrenzenden Leistungen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.